Informationen zur Finanzierung
Kostenerstattungsverfahren
Die Praxis behandelt Kinder, Jugendliche und Erwachsene auch regulär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V kommt ergänzend in bestimmten Einzelfällen infrage, wenn eine notwendige Behandlung über die reguläre Versorgung nicht rechtzeitig zugänglich ist.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Ein schriftlicher Antrag auf Kostenerstattung wird bei der Krankenkasse gestellt.
- Die medizinische Notwendigkeit wird durch geeignete Unterlagen belegt, gegebenenfalls einschließlich einer psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11).
- Die Bemühungen um einen regulären Therapieplatz werden dokumentiert.
- Die Praxis kann eine Bestätigung über eine mögliche zeitnahe Behandlungsaufnahme ausstellen.
- Die vollständigen Unterlagen werden bei der Krankenkasse eingereicht. Diese entscheidet im Einzelfall.