Informationen zur Finanzierung

Kostenerstattungsverfahren

Die Praxis behandelt Kinder, Jugendliche und Erwachsene auch regulär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V kommt ergänzend in bestimmten Einzelfällen infrage, wenn eine notwendige Behandlung über die reguläre Versorgung nicht rechtzeitig zugänglich ist.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Ein schriftlicher Antrag auf Kostenerstattung wird bei der Krankenkasse gestellt.
  2. Die medizinische Notwendigkeit wird durch geeignete Unterlagen belegt, gegebenenfalls einschließlich einer psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11).
  3. Die Bemühungen um einen regulären Therapieplatz werden dokumentiert.
  4. Die Praxis kann eine Bestätigung über eine mögliche zeitnahe Behandlungsaufnahme ausstellen.
  5. Die vollständigen Unterlagen werden bei der Krankenkasse eingereicht. Diese entscheidet im Einzelfall.